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Gr.5 Regelwerk
# 15.02.2017 - 19:49:53
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Reglement Sideways Europacup für Fahrzeuge der Gruppe 5

PRÄAMBEL ZUM KONZEPT DER SERIE
Siehe auch: www.sideways-group5-races.com
Sideways stellt den Slotracing Clubs und Rennorganisatoren
ein verbindliches, einheitliches
Reglement für den Aufbau von Gruppe 5 Fahrzeugen
zur Verfügung. Ziel ist es, einen europaweit
einheitlichen Rahmen für seriennahes
Slotracing mit Fahrzeugen der Marke Sideways
zu schaffen. Den erfolgreichsten Fahrern soll die
Möglichkeit gegeben werden, bei zentral organisierten
Meisterschaften um den Titel „Nationaler
Sideways Meister“ zu fahren.
I. ZUGELASSENE FAHRZEUGE:
1. Sideways BMW M1
( min Karo-Gewicht: 18,5 Gramm )
(BOP – Achsritzel 29 SI GA 1629-pl )
2. Sideways BMW 320
(min Karo-Gewicht: 20,5 Gramm )
3. Sideways Porsche 935 Moby Dick
(min Karo-Gewicht: 20,5 Gramm )
(BOP – Flügel SW MD / C 5 )
4. Sideways Porsche 935 K2
(min Karo-Gewicht: 17 Gramm )
5. Sideways Porsche 935 / 77
(min Karo-Gewicht: 17 Gramm )
6. Sideways Ford Capri
(min Karo-Gewicht: 21 Gramm )
7. Sideways Ford Mustang
(min Karo-Gewicht: 21 Gramm )
8. Sideways Lancia Beta Montecarlo
(min Karo-Gewicht: 16,5 Gramm )
( BOP – Lexan zugelassen: SW BM / E und SW
BM /G )
9. Sideways Lancia Stratos
(min Karo-Gewicht: 16 Gramm )
10. Sideways Ferrari 512 BB
(min Karo-Gewicht: 23 Gramm )
( BOP – wegschleifen im hinteren Radlauf
empfohlen )
Neuerscheinungen werden in die Liste aufgenommen,
sobald unsere Tests mit dem neuen
Modell jeweils abgeschlossen sind. Wir werdendurch technische Maßnahmen sicherstellen, dass
die Fahrzeuge alle möglichst auf dem gleichen
Leistungsniveau liegen.
II. KAROSSERIE
1. Die Karosserie verbleibt im unveränderten
Originalzustand. Spiegel und Scheibenwischer
dürfen fehlen. Sonstige Anbauteile müssen vor
dem Start fest am Fahrzeug verbaut sein und
während des Rennens bei Verlust oder bei
Beschädigung ersetzt bzw repariert werden.
AUSNAHME: Ferrari 512 BB!! Siehe BoP
2. Gussgrate dürfen entfernt und Anbauteile neu
geklebt werden.
3. Die Karosseriezapfen und die Gewinde der
Karosserieschrauben dürfen verstärkt werden.
4. White-Kits müssen eine rennwagentypische
Lackierung aufweisen, vollständig farbig.lackiert
sein, mit mindestens 3 Startnummern versehen
sein und alle im Bausatz mitgelieferten Bauteile
aufweisen (Ausnahme Spiegel und Wischer). Die
Lackierung von innen ist nicht gestattet. Scheiben
müssen transparent bleiben.
5. Die Karosserie muss ausschließlich mit den
Karosserieschrauben über die originalen Karosseriezapfen
mit dem Chassis verbunden werden.
6. Jedes Fahrzeugmodell hat ein individuelles
Karosseriegewicht. Dieses Gewicht gilt als
Mindestgewicht und darf zu keinem Zeitpunkt
unterschritten werden. Es ist ausdrücklich untersagt
das Karosseriegewicht zu reduzieren, es sei
denn, es ist ausdrücklich gestattet. Dies gilt auch
dann, wenn die Karosserie das Mindestgewicht
überschreitet.
7. Das Zusatzgewicht muss auf der Unterseite
des Fahrerinlets befestigt werden und darf nicht
über das Inlet hinausragen. Aus der vertikalen
Draufsicht auf das Inlet darf das Gewicht nicht
zu sehen sein.
III. CHASSIS
1. Das Chassis darf gerichtet, Gussgrate entfernt
und Anbauteile neu geklebt werden. Ansonsten
verbleibt das Chassis im Originalzustand.
2. Die Schraublöcher dürfen mit Klebeband
abgeklebt werden.
3. Die als Zubehör erhältlichen flexiblen Chassis
(enden auf Artikelnummer „A1“) sind nicht zugelassen. Der Test, um welches Chassis es sich
handelt, wird erst nach dem Rennen durchgeführt
um Schäden am Fahrzeug zu vermeiden.
4. Unterlegscheiben an den Karosserieschrauben
zwischen Chassis und Karosserie sind
zugelassen.
IV. LEITKIEL
1. Zugelassen sind neben dem Originalleitkiel
die SlotIt-Leitkiele CH 66 und CH 85.
2. Der Leitkiel darf nicht bearbeitet werden,
Unterlegscheiben sind nicht zugelassen.
V. SCHLEIFER
1. Schleifer und Schleiferhülsen sind frei.
VI. KABEL
1. Kabel sind frei, sie dürfen einen Durchmesser
von 0,7mm nicht überschreiten.
2. Kabel dürfen eingeklebt oder auf andere
Weise fixiert werden.
3. Die Isolierung der Kabel darf für eine bessere
Beweglichkeit des Leitkiels entfernt werden.
VII. ACHSEN
1. Zugelassen sind die Originalachsen und folgende
Achsen von Sideways ArtNr. SW AX 48
oder ArtNr. SW AX 51 oder ArtNr. SW AX 54.
2. Die Höhe der Vorderachse darf über Madenschrauben
in den dafür vorgesehen Gewinden
eingestellt werden. Die zu verwendenden Madenschrauben
sind von Sideways ArtNr. SW
M2/3e und SW M 2/6e.
3. Die Breite der Vorderachse wird durch die
Sichtlinie der Karosserie bestimmt. Aus der vertikalen
Draufsicht dürfen die Reifen nicht zu sehen
sein.
4. Die Verwendung von Achsdistanzen ist zulässig.
VIII. VORDERREIFEN UND FELGEN VORNE
1. Die Vorderreifen müssen mitrollen wenn das
Fahrzeug vorwärts fährt.
2. Neben den original verbauten Plastikfelgen
sind auch Aluminiumfelgen von SlotIt zugelassen
(ArtNr. SI W 158.082 25-A früher SI WH 1050
al oder SI PA 17-al).
Als Ersatz für die original verbauten Plastikfelgen
sind Austauschfelgen von SlotIt (ArtNr. SI W
158.082.15-P früher SI WH 1210 pl) zugelassen.
3. Zugelassen sind neben den original Voderrreifen
auch No-Grip Vorderreifen von SlotIt ArtNr.
SI PT 15 oder ArtNr. SI PT 19.
4. Schleifen oder Versiegeln der Vorderreifen ist
nicht zugelassen.
5. Die Reifen müssen vollflächig auf der Schiene
aufliegen.
6. Es müssen original Felgeneinsätze von Sideways
Gruppe 5 Modellen verwendet werden.
Nicht erforderlich ist die Verwendung des
jeweils original am Fahrzeug verbauten Felgeneinsatz.
IX. HINTERREIFEN UND FELGEN HINTEN
1. Reifen werden vom Veranstalter gestellt, die
ausgegebenen Reifen dürfen nicht bearbeitet
werden, weder durch Beschleifen noch durch
Chemikalien.
2. Gefahren werden die Sideways Reifen SW
ProSpeed PS 1 Reifen Soft – Medium – Hart in
der Größe 19x10mm. Pro Rennen jedoch alle
gleich. Der Veranstalter bestimmt welcher Härtegrad
der Reifen gefahren wird.
3. An der Hinterachse sind ausschließlich die
originalverbauten SlotIt SI W 173.082.15-A
früher SI SH 1110-al Felgen oder SI PA 18-al
zugelassen.
4. Es müssen original Felgeneinsätze von Sideways
Gruppe 5 Modellen verwendet werden.
Nicht erforderlich ist die Verwendung des
jeweils original am Fahrzeug verbauten Felgeneinsatz.
X. GETRIEBE
1. Als Achsritzel ist ausschließlich das originalverbaute
gelbe mit 28 Zähnen, ArtNr. SI GA
1628-pl zugelassen ( Ausnahme BMW M1 29
Zähnen, ArtNr. SI GA 1629-pl).
2. Als Motorritzel ist ausschließlich das originalverbaute
bronzene mit 11 Zähnen, ArtNr. SI PS
11 zugelassen.
3. Die Verwendung von Distanzen zur Einstellung
des Ritzelspiels ist zugelassen.
XI. SCHRAUBEN
1. Zugelassen sind ausschließlich die original
verbauten Schrauben und Ersatzschrauben von
Sideways mit den gleichen Abmaßen (ArtNr.M
SC 01 ) oder metrische Schrauben der FirmaSideways (Art. SW MS 01 bis 04).
2. Innensechskantschrauben von Sideways: Art-
Nr. SW M 2/3e und SW M 2/6e.
3. Karosserie- und Trägerschrauben dürfen gelöst
werden.
4. Unterlegscheiben unter den Schrauben dürfen
fehlen.
5. Schrauben dürfen mit Schraubensicherung
oder etwas Kleber gesichert werden.
XII. MOTORTRÄGER
1. Zugelassen sind ausschließlich die Motorträ-
ger Sideways: ArtNr. SW M / AW sowie SW M
/ AW-evo und SW M / AW-evoH.
2. Zugelassen sind ausschließlich die Achslager
ArtNr. SW B/01 und ArtNr. SW B/02 von
Sideways.
3. Die Achslager dürfen verklebt werden.
4. Als Stellring ist nur der originale SlotIt SI PA
25 und PA 57 zugelassen.
5. Nur der Achshalter mit 0 offset ist zugelassen
(der ohne Markierung bei den evo –Typen).
XIII. Motor
1. Nur der originale gelbe SlotIt Anglewinder
(ArtNr. SI MN 09CH) ist zugelassen. 2. Der
Motor darf nicht geöffnet oder mit Chemikalien
behandelt werden.
Die Banderole muss unversehrt sein.
3. Der Motor darf nicht verklebt werden.
XIV. TRIMMUNG, FEDERUNG, MAGNETE UND
LICHT
1. Die Trimmung mit Zusatzgewichten ist nicht
zugelassen (Ausnahme sind die Zusatzgewichte
zur Erreichung des Karosserie-Mindestgewichts).
2. Federungsfahrwerke sind verboten.
3. Jedwede Form von magnetischen Bauteilen ist
untersagt.
Dies gilt auch für magnetische Farbe.
4. Licht ist nur nach Rücksprache mit der Rennleitung
zugelassen.
Die gesamte Beleuchtung inklusive der benötigten
Elektronik und der Leuchtmittel muss in der
Karosserie verbaut sein
( dieses führt zwangsläufig zu einem Karosserie
Mehrgewicht ).
XV. ÖLE, FETTE, CHEMIKALIEN
1. Es sind nur handelsübliche Öle und Fette
zugelassen, das Auto darf frei geölt und gefettet
werden.
2. Der Motor darf in Alkohol oder destilliertem
Wasser gesäubert werden.
3. Sonstige Chemikalien, egal an welchem Bauteil
des Fahrzeugs, sind ausdrücklich verboten.
4. Jedwede Behandlung der Reifen ist untersagt,
dies gilt auch für die oben genannten Substanzen.
XVI. AUSSCHLUSSKLAUSEL, GÜLTIGKEIT, SONSTIGE
RENNBEDINGUNGEN UND REFERENZ
1. Die Fahrzeuge verbleiben original, Ausnahmen,
Änderungs- und Tuningmöglichkeiten sind
in den Punkten 1-15 abschließend aufgeführt.
Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten!
2. Welche Teile als „original“ gelten, ist dem
Fahrzeugdatenblatt des jeweiligen Fahrzeugs
zu entnehmen. Falls dieses Reglement nichts
anderes vorschreibt (Punkte 1-15), dürfen sämtliche
Teile gegen das entsprechende Originalteil
ausgetauscht werden.
3. Der Regler ist frei. Die Rennleitung kann
allerdings ungewöhnliche Konstruktionen verbieten
wenn der Verdacht besteht, dass der Fahrer
sich durch den Regler einen unlauteren Vorteil
verschafft.
4. Wenn nicht anders vermerkt, wird mit einem
Bahnstrom von 12,5 Volt gefahren.
5. Das Reglement gilt ab dem 20.01.2017.

Siehe auch: www.sideways-group5-races.com
# 14.10.2018 - 17:42:01
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Abweichend von dem Offiziellen Regelwerk ist ab sofort das Trimmen der Fahrzeuge, bis max. 95g Gesamtgewicht erlaubt!!!!!