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Gr.5 Regelwerk | |
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Andre Feo gelöschter User |
# 15.02.2017 - 19:49:53
Reglement Sideways Europacup für Fahrzeuge der Gruppe 5 PRÄAMBEL ZUM KONZEPT DER SERIE Siehe auch: www.sideways-group5-races.com Sideways stellt den Slotracing Clubs und Rennorganisatoren ein verbindliches, einheitliches Reglement für den Aufbau von Gruppe 5 Fahrzeugen zur Verfügung. Ziel ist es, einen europaweit einheitlichen Rahmen für seriennahes Slotracing mit Fahrzeugen der Marke Sideways zu schaffen. Den erfolgreichsten Fahrern soll die Möglichkeit gegeben werden, bei zentral organisierten Meisterschaften um den Titel „Nationaler Sideways Meister“ zu fahren. I. ZUGELASSENE FAHRZEUGE: 1. Sideways BMW M1 ( min Karo-Gewicht: 18,5 Gramm ) (BOP – Achsritzel 29 SI GA 1629-pl ) 2. Sideways BMW 320 (min Karo-Gewicht: 20,5 Gramm ) 3. Sideways Porsche 935 Moby Dick (min Karo-Gewicht: 20,5 Gramm ) (BOP – Flügel SW MD / C 5 ) 4. Sideways Porsche 935 K2 (min Karo-Gewicht: 17 Gramm ) 5. Sideways Porsche 935 / 77 (min Karo-Gewicht: 17 Gramm ) 6. Sideways Ford Capri (min Karo-Gewicht: 21 Gramm ) 7. Sideways Ford Mustang (min Karo-Gewicht: 21 Gramm ) 8. Sideways Lancia Beta Montecarlo (min Karo-Gewicht: 16,5 Gramm ) ( BOP – Lexan zugelassen: SW BM / E und SW BM /G ) 9. Sideways Lancia Stratos (min Karo-Gewicht: 16 Gramm ) 10. Sideways Ferrari 512 BB (min Karo-Gewicht: 23 Gramm ) ( BOP – wegschleifen im hinteren Radlauf empfohlen ) Neuerscheinungen werden in die Liste aufgenommen, sobald unsere Tests mit dem neuen Modell jeweils abgeschlossen sind. Wir werdendurch technische Maßnahmen sicherstellen, dass die Fahrzeuge alle möglichst auf dem gleichen Leistungsniveau liegen. II. KAROSSERIE 1. Die Karosserie verbleibt im unveränderten Originalzustand. Spiegel und Scheibenwischer dürfen fehlen. Sonstige Anbauteile müssen vor dem Start fest am Fahrzeug verbaut sein und während des Rennens bei Verlust oder bei Beschädigung ersetzt bzw repariert werden. AUSNAHME: Ferrari 512 BB!! Siehe BoP 2. Gussgrate dürfen entfernt und Anbauteile neu geklebt werden. 3. Die Karosseriezapfen und die Gewinde der Karosserieschrauben dürfen verstärkt werden. 4. White-Kits müssen eine rennwagentypische Lackierung aufweisen, vollständig farbig.lackiert sein, mit mindestens 3 Startnummern versehen sein und alle im Bausatz mitgelieferten Bauteile aufweisen (Ausnahme Spiegel und Wischer). Die Lackierung von innen ist nicht gestattet. Scheiben müssen transparent bleiben. 5. Die Karosserie muss ausschließlich mit den Karosserieschrauben über die originalen Karosseriezapfen mit dem Chassis verbunden werden. 6. Jedes Fahrzeugmodell hat ein individuelles Karosseriegewicht. Dieses Gewicht gilt als Mindestgewicht und darf zu keinem Zeitpunkt unterschritten werden. Es ist ausdrücklich untersagt das Karosseriegewicht zu reduzieren, es sei denn, es ist ausdrücklich gestattet. Dies gilt auch dann, wenn die Karosserie das Mindestgewicht überschreitet. 7. Das Zusatzgewicht muss auf der Unterseite des Fahrerinlets befestigt werden und darf nicht über das Inlet hinausragen. Aus der vertikalen Draufsicht auf das Inlet darf das Gewicht nicht zu sehen sein. III. CHASSIS 1. Das Chassis darf gerichtet, Gussgrate entfernt und Anbauteile neu geklebt werden. Ansonsten verbleibt das Chassis im Originalzustand. 2. Die Schraublöcher dürfen mit Klebeband abgeklebt werden. 3. Die als Zubehör erhältlichen flexiblen Chassis (enden auf Artikelnummer „A1“) sind nicht zugelassen. Der Test, um welches Chassis es sich handelt, wird erst nach dem Rennen durchgeführt um Schäden am Fahrzeug zu vermeiden. 4. Unterlegscheiben an den Karosserieschrauben zwischen Chassis und Karosserie sind zugelassen. IV. LEITKIEL 1. Zugelassen sind neben dem Originalleitkiel die SlotIt-Leitkiele CH 66 und CH 85. 2. Der Leitkiel darf nicht bearbeitet werden, Unterlegscheiben sind nicht zugelassen. V. SCHLEIFER 1. Schleifer und Schleiferhülsen sind frei. VI. KABEL 1. Kabel sind frei, sie dürfen einen Durchmesser von 0,7mm nicht überschreiten. 2. Kabel dürfen eingeklebt oder auf andere Weise fixiert werden. 3. Die Isolierung der Kabel darf für eine bessere Beweglichkeit des Leitkiels entfernt werden. VII. ACHSEN 1. Zugelassen sind die Originalachsen und folgende Achsen von Sideways ArtNr. SW AX 48 oder ArtNr. SW AX 51 oder ArtNr. SW AX 54. 2. Die Höhe der Vorderachse darf über Madenschrauben in den dafür vorgesehen Gewinden eingestellt werden. Die zu verwendenden Madenschrauben sind von Sideways ArtNr. SW M2/3e und SW M 2/6e. 3. Die Breite der Vorderachse wird durch die Sichtlinie der Karosserie bestimmt. Aus der vertikalen Draufsicht dürfen die Reifen nicht zu sehen sein. 4. Die Verwendung von Achsdistanzen ist zulässig. VIII. VORDERREIFEN UND FELGEN VORNE 1. Die Vorderreifen müssen mitrollen wenn das Fahrzeug vorwärts fährt. 2. Neben den original verbauten Plastikfelgen sind auch Aluminiumfelgen von SlotIt zugelassen (ArtNr. SI W 158.082 25-A früher SI WH 1050 al oder SI PA 17-al). Als Ersatz für die original verbauten Plastikfelgen sind Austauschfelgen von SlotIt (ArtNr. SI W 158.082.15-P früher SI WH 1210 pl) zugelassen. 3. Zugelassen sind neben den original Voderrreifen auch No-Grip Vorderreifen von SlotIt ArtNr. SI PT 15 oder ArtNr. SI PT 19. 4. Schleifen oder Versiegeln der Vorderreifen ist nicht zugelassen. 5. Die Reifen müssen vollflächig auf der Schiene aufliegen. 6. Es müssen original Felgeneinsätze von Sideways Gruppe 5 Modellen verwendet werden. Nicht erforderlich ist die Verwendung des jeweils original am Fahrzeug verbauten Felgeneinsatz. IX. HINTERREIFEN UND FELGEN HINTEN 1. Reifen werden vom Veranstalter gestellt, die ausgegebenen Reifen dürfen nicht bearbeitet werden, weder durch Beschleifen noch durch Chemikalien. 2. Gefahren werden die Sideways Reifen SW ProSpeed PS 1 Reifen Soft – Medium – Hart in der Größe 19x10mm. Pro Rennen jedoch alle gleich. Der Veranstalter bestimmt welcher Härtegrad der Reifen gefahren wird. 3. An der Hinterachse sind ausschließlich die originalverbauten SlotIt SI W 173.082.15-A früher SI SH 1110-al Felgen oder SI PA 18-al zugelassen. 4. Es müssen original Felgeneinsätze von Sideways Gruppe 5 Modellen verwendet werden. Nicht erforderlich ist die Verwendung des jeweils original am Fahrzeug verbauten Felgeneinsatz. X. GETRIEBE 1. Als Achsritzel ist ausschließlich das originalverbaute gelbe mit 28 Zähnen, ArtNr. SI GA 1628-pl zugelassen ( Ausnahme BMW M1 29 Zähnen, ArtNr. SI GA 1629-pl). 2. Als Motorritzel ist ausschließlich das originalverbaute bronzene mit 11 Zähnen, ArtNr. SI PS 11 zugelassen. 3. Die Verwendung von Distanzen zur Einstellung des Ritzelspiels ist zugelassen. XI. SCHRAUBEN 1. Zugelassen sind ausschließlich die original verbauten Schrauben und Ersatzschrauben von Sideways mit den gleichen Abmaßen (ArtNr.M SC 01 ) oder metrische Schrauben der FirmaSideways (Art. SW MS 01 bis 04). 2. Innensechskantschrauben von Sideways: Art- Nr. SW M 2/3e und SW M 2/6e. 3. Karosserie- und Trägerschrauben dürfen gelöst werden. 4. Unterlegscheiben unter den Schrauben dürfen fehlen. 5. Schrauben dürfen mit Schraubensicherung oder etwas Kleber gesichert werden. XII. MOTORTRÄGER 1. Zugelassen sind ausschließlich die Motorträ- ger Sideways: ArtNr. SW M / AW sowie SW M / AW-evo und SW M / AW-evoH. 2. Zugelassen sind ausschließlich die Achslager ArtNr. SW B/01 und ArtNr. SW B/02 von Sideways. 3. Die Achslager dürfen verklebt werden. 4. Als Stellring ist nur der originale SlotIt SI PA 25 und PA 57 zugelassen. 5. Nur der Achshalter mit 0 offset ist zugelassen (der ohne Markierung bei den evo –Typen). XIII. Motor 1. Nur der originale gelbe SlotIt Anglewinder (ArtNr. SI MN 09CH) ist zugelassen. 2. Der Motor darf nicht geöffnet oder mit Chemikalien behandelt werden. Die Banderole muss unversehrt sein. 3. Der Motor darf nicht verklebt werden. XIV. TRIMMUNG, FEDERUNG, MAGNETE UND LICHT 1. Die Trimmung mit Zusatzgewichten ist nicht zugelassen (Ausnahme sind die Zusatzgewichte zur Erreichung des Karosserie-Mindestgewichts). 2. Federungsfahrwerke sind verboten. 3. Jedwede Form von magnetischen Bauteilen ist untersagt. Dies gilt auch für magnetische Farbe. 4. Licht ist nur nach Rücksprache mit der Rennleitung zugelassen. Die gesamte Beleuchtung inklusive der benötigten Elektronik und der Leuchtmittel muss in der Karosserie verbaut sein ( dieses führt zwangsläufig zu einem Karosserie Mehrgewicht ). XV. ÖLE, FETTE, CHEMIKALIEN 1. Es sind nur handelsübliche Öle und Fette zugelassen, das Auto darf frei geölt und gefettet werden. 2. Der Motor darf in Alkohol oder destilliertem Wasser gesäubert werden. 3. Sonstige Chemikalien, egal an welchem Bauteil des Fahrzeugs, sind ausdrücklich verboten. 4. Jedwede Behandlung der Reifen ist untersagt, dies gilt auch für die oben genannten Substanzen. XVI. AUSSCHLUSSKLAUSEL, GÜLTIGKEIT, SONSTIGE RENNBEDINGUNGEN UND REFERENZ 1. Die Fahrzeuge verbleiben original, Ausnahmen, Änderungs- und Tuningmöglichkeiten sind in den Punkten 1-15 abschließend aufgeführt. Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten! 2. Welche Teile als „original“ gelten, ist dem Fahrzeugdatenblatt des jeweiligen Fahrzeugs zu entnehmen. Falls dieses Reglement nichts anderes vorschreibt (Punkte 1-15), dürfen sämtliche Teile gegen das entsprechende Originalteil ausgetauscht werden. 3. Der Regler ist frei. Die Rennleitung kann allerdings ungewöhnliche Konstruktionen verbieten wenn der Verdacht besteht, dass der Fahrer sich durch den Regler einen unlauteren Vorteil verschafft. 4. Wenn nicht anders vermerkt, wird mit einem Bahnstrom von 12,5 Volt gefahren. 5. Das Reglement gilt ab dem 20.01.2017. Siehe auch: www.sideways-group5-races.com |
Popper Rennleitung Posts: 92 |
# 14.10.2018 - 17:42:01
Abweichend von dem Offiziellen Regelwerk ist ab sofort das Trimmen der Fahrzeuge, bis max. 95g Gesamtgewicht erlaubt!!!!! |